Ablauf einer Therapie
Nachdem wir telefonisch oder per Email einen Ersttermin vereinbart haben, lernen wir uns kennen und Sie können mir Ihr Anliegen erzählen. Nach Beendigung unseres ersten Gesprächs werden wir gemeinsam entscheiden, wie wir fortfahren. Die Dauer einer Therapie liegt in der Regel zwischen 10 und 25 Therapiestunden. Sie kann aber in einzelnen Fällen auch länger dauern. Der Zeitpunkt der Therapiestunden wird mit Ihnen individuell abgestimmt. In der Regel werden anfangs der Therapie eine Stunde wöchentlich vereinbart.
Honorar
Zahlungsmodalitäten
Generell ist jeder Patient in meiner Praxis Selbstzahler. Die Behandlungskosten für Heilpraktiker in der Psychotherapie werden üblicherweise von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Wenn Sie Privatpatient sind oder über eine private Kranken-Zusatzversicherung verfügen, die den Bereich Psychotherapie abdeckt, werden die Behandlungskosten je nach Ihrem Tarif erstattet. Bitte erkundigen Sie sich vor dem Beginn Ihrer Behandlung über die Erstattungsmöglichkeiten. Die Behandlungskosten werden jeweils am Ende einer Sitzung berechnet. Sie können in meiner Praxis sowohl bar zahlen als auch Ihre Rechnung monatlich überweisen.
Termine und Terminabsagen
Zur Terminvereinbarung können Sie mich unter der Telefonnummer 0175 6880018 erreichen. Während einer Behandlung kann ich Ihren Anruf nicht persönlich annehmen, ich rufe Sie aber schnellstmöglich zurück. Im Normalfall erhalten Sie einen Termin innerhalb der nächsten vier Wochen. Da es keine allgemeinen Sprechzeiten gibt, entstehen für Sie auch keine Wartezeiten. Können Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, so sagen Sie ihn bitte frühzeitig ab, das heißt mindestens 48 Stunden zuvor. Erfolgt keine Absage des Termins, wird die vereinbarte Behandlungszeit zu 60 % in Rechnung gestellt.
Schweigepflicht
Ich unterliege der Schweigepflicht nach dem BGB. In der Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH) steht in Artikel 3 Abs. 1: „Heilpraktiker sind verpflichtet über alles Schweigen zu bewahren, was ihnen bei der Ausübung ihres Berufes anvertraut oder zugänglich gemacht wird". Das heißt, ich behandle die Informationen, die Sie mir geben, mit äußerster Diskretion und Verschwiegenheit. Eine Entbindung von der Schweigepflicht, z.B. gegenüber Krankenkassen, Ärzten oder dem Ehepartner, ist ausdrücklich nur nach Absprache mit Ihnen gestattet.